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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der art-real GmbH für die Vermietung und den Verkauf von Segways und anderen Mobilitätshilfen

Stand März 2007

Teil I. Allgemeine Bedingungen

I.1 Allgemeines

I.1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der art-real GmbH werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

I.1.2 Kunden sind Käufer oder Mieter. Für Käufer gilt zusätzlich Teil II, für Mieter zusätzlich Teil III dieser Bedingungen.

I. 2 Angebote und Auftragserteilung

I.2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.

I.2.2 Erteilte Aufträge sind für den Auftraggeber verbindlich.

I.3 Haftung

I.3.1 Die Benutzung eines Segways oder anderer gemieteter oder erworbener Mobilitätshilfen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Kunden. Jede Haftung unserseits für Personen- und /oder Sachschäden, die im Zuge der Benutzung eines Segway oder einer anderen Mobilitätshilfe entstehen, wird ausgeschlossen.

Der Kunde kann uns nicht für eigene Fehler (z.B. Fahrfehler) oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen.

I.3.2 Grundsätzlich haftet die art-real GmbH für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden und von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist in jedem Fall ausgeschlossen.

I.3.3 Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten,

unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen.

I.4 Zahlungsbedingungen

I.4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung (hilfsweise der Rechnung) nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag (ohne Abzug) im Voraus zur Zahlung fällig.

I.4.2 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn das Zahlungsziel für eine Forderung nicht eingehalten wird.

Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Käufer steht auch kein Zurückbehaltungsrecht wegen bestrittener Gegenforderungen oder wegen Forderungen aus einem anderen Vertragsverhältnis zu.

Kunden, die in fremdem Auftrag handeln, bleiben gegenüber der art-real GmbH in Vertragshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht.

I.5. LIEFERUNG

Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Soweit dies bei der Auftragsannahme nicht ausdrücklich anders vereinbart, steht es uns frei, die Lieferung durch eigenes Fahrzeug oder durch Dritte (Post, Bahn, Spedition, Bote u.ä.) vorzunehmen. Die art-real GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu versichern. Der Liefergegenstand gilt nach Fristablauf als genehmigt.

I.6. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, WIRKSAMKEIT

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Geschäftssitz der art-real GmbH.

I.7 Geheimhaltung

Die art-real GmbH und der Kunde verpflichten sich, bekannt gewordene Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen nicht an Dritte zu offenbaren und ihre Mitarbeiter entsprechend zu instruieren.

I.8 Datenspeicherung

Die art-real GmbH ist berechtigt, Daten über den Kunden, die sie aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.

I.9 Informationspflicht und Sicherheitshinweis

Derzeit liegt keine Betriebsgenehmigung der deutschen Behörden für den Einsatz des Segway auf öffentlichen Straßen, Radwegen, Gehwegen oder sonstigen öffentlichen Plätzen und Einrichtungen vor. Dies bedeutet, dass die Nutzung des Segway nur auf Privatgelände mit der Genehmigung des Eigentümers möglich ist.

Wird Dritten die Nutzung des Segway zugänglich gemacht, so ist dieser über diese Einschränkung vor Fahrtbeginn zu unterrichten. Zudem hat der Informationstransfer der Sicherheits-DVD sowie der Bedienungsanleitung zu erfolgen (Vorbeugung von Personen- und Sachschäden). Die Teilnahme an einem kostenlosen Fahr- und Sicherheitstraining, welches beim Kauf eines Segway inklusive ist, wird dringend empfohlen. Um die Fahrsicherheit zu gewährleisten ist das Mindestgewicht eines Fahrers mit 45 kg festgeschrieben (Stabilitätssensoren). Bei einem Rütteln der Plattform und/oder Blinken des roten Displays ist die Fahrt sofort zu beenden und das Fahrzeug zu verlassen.

I.10 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

Teil II. Besondere Bedingungen für den Verkauf an Kunden

II.1. Leistungsinhalt

II.1.1 Den Kaufgegenstand betreffende Angaben, Abbildungen und Zeichnungen in Prospekten, Werbeschriften oder in sonstigen Verkaufsunterlagen sind nur annähernd zutreffend und daher nicht verbindlich. Sie gelten nur dann als Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie, wenn sie als solche von art-real GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

II.1.2 Technische und konstruktive handelsübliche Änderungen der Produkte bleiben vorbehalten, soweit sie den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigen und soweit sie die Gebrauchsfähigkeit der Kaufsache nicht berühren.

II.2. LIEFERZEIT UND LIEFERVERZUG

II.2.1 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Für Überschreitung der Lieferfrist durch vom Auftraggeber verursachte Änderungen und Korrekturen sowie durch von ihm verursachte Verzögerungen ist die art-real GmbH nicht verantwortlich.

II.2.2 Bei Lieferverzug, der durch unsere Schuld entstanden ist, ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

II.2.3 Sofern wir von unseren Zulieferern nicht richtig oder rechtzeitig beliefert werden und wir dies nicht zu vertreten haben, verschiebt sich die Leistungszeit um einen entsprechenden Zeitraum. Wahlweise können wir in diesem Fall hinsichtlich der nicht gelieferten Sachen auch den Rücktritt vom Vertrag erklären.

II.2.4 Im Falle des Lieferverzuges kann der Kunde nach fruchtlos abgelaufener, angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten; im Falle der Unmöglichkeit unserer Leistung steht ihm dieses Recht auch ohne Fristsetzung zu.

II.2.5 Wurde ein Fixgeschäft vereinbart, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

II.3 Gefahrenübergang, Abnahme der Produkten und Teillieferungen

II.3.1 Angelieferte Gegenstände sind, sollten diese nur unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte aus II.6 entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.

II.3.2 Auf Wunsch versichert die art-real GmbH Produkte auf Kosten des Kunden gegen Transportschäden. Die Transportversicherung erlischt in jedem Fall beim Eintreffen beim Kunden oder bei der von ihm benannten Anlieferungsstelle.

II.4 Preise und Lieferungsbedingungen

II.4.1 Die im Kaufvertrag angegebenen Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer, die dem Kunden in der jeweiligen gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt werden.

II.4.2 Der Kaufpreis zuzüglich Mehrwertsteuer ist ohne Abzug vorab oder gegen Nachnahme (zuzüglich Nachnahmegebühr) zu entrichten.

II.4.3 Treten bei einem Liefertag, welcher vier Monate nach Vertragsschluss liegt, Änderungen der Preisgrundlage ein (z.B. Preiserhöhungen für Grundstoffe, Lohnerhöhungen), behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung nach Information des Kunden vor.

II.4.4 Bei der Auftragsvergabe von mehr als 10 Systemen kann die art-real GmbH eine Anzahlung in Höhe von 50 % verlangen.

II.5 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Bezahlung der Produkte bleiben diese unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erfasst auch Ersatz- oder Austauschteile wie z.B. Motoren, Akkus, Steuergeräte etc., selbst dann, wenn sie eingebaut werden, da sie dadurch nicht wesentliche Bestandteile i.S.v. § 93 BGB werden.

II.6 Sach- und Rechtsmängelhaftung

Für Mängel der Lieferung haften wir wie folgt, sofern der Kunde Kaufmann ist aber nur im Falle der ordnungsgemäßen Erfüllung der Untersuchungs- und Rügepflichten aus § 377 HGB (die Mängelrüge hat dabei unter Angabe der Serien- sowie Rechnungsnummer schriftlich zu erfolgen):

II.6.1 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt.

II.6.2 Sollte die in Absatz 1 genannte Nacherfüllung unmöglich sein oder fehlschlagen, steht dem Kunden das Wahlrecht zu, entweder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten. Weitere Ansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrunde sind entsprechend Ziffer 3 Teil I ausgeschlossen oder beschränkt.

II.6.3 Es wird keine Gewähr für Schäden aus nachfolgenden Gründen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung und üblicher Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse (sofern sie nicht von uns zu vertreten sind), unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Kunden oder Dritter. Dies gilt insbesondere für die Akkus (Batterien), da diese an Leistung verlieren, falls sie nicht entsprechend der Bedienungsanleitung voll entladen und wieder neu geladen werden; dadurch kann es zu irreparablen Schäden an den Akkus kommen. Die Gewährleistung ist weiterhin ausgeschlossen für Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde die Inbetriebnahmevoraussetzungen von SEGWAY nicht beachtet bzw. während des Einsatzes nicht aufrechterhält, dass Betriebs- oder Wartungsanweisungen von SEGWAY nicht befolgt werden oder dass der Kunde an den Liefergegenständen Änderungen vornimmt oder Teile auswechselt, die nicht den Spezifikationen von SEGWAY entsprechen.

II.6.4 Ansprüche wegen Mängeln verjähren entsprechend der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Teil III. Besondere Bedingungen für Mietverträge mit Kunden

III.1 Vertragsverhältnis

Vertragspartner werden jeweils die Unterzeichner des Mietvertrags. Mehrere Kunden als Mieter haften als Gesamtschuldner. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, ausgenommen hiervon ist die telefonische Verlängerung der Mietdauer durch den Mieter.

III.2 Mietpreis, Mietdauer und Zahlungsweise

III.2.1 Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

III.2.2 Die berechenbare Mietdauer beginnt mit dem Tag der Abholung und endet, auch bei vorzeitiger Rücklieferung, mit dem vereinbarten Ende der Miete. Bei Nichtabholung des Fahrzeugs oder dessen vorzeitiger Rückgabe hat die art-real GmbH Anspruch auf den vereinbarten Mietzins. Bei Überschreitung des vereinbarten Rückgabezeitpunkts ist bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs zusätzlich der vertraglich vereinbarte Mietzins pro Stunde bzw. Tag, entsprechend für den zusätzlichen Zeitraum zu bezahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der art-real GmbH bleiben hiervon unberührt.

III.2.3 Bei Abholung ist eine Kaution zu leisten oder ein Ausweis zu hinterlegen. Die entsprechende Kaution wird dem Kunden, nach Abzug des Mietzinses, bei Rückgabe rückerstattet. Die Höhe der Kaution richtet sich nach Anzahl der Fahrzeuge und Mietdauer.

III.3 Pflichten des Mieters

III.3.1 Obhutspflicht / Reinigung und Aufladung der Akkus Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln. Er hat dabei technische Vorschriften und Betriebsanleitungen zu befolgen, insbesondere den Ladezustand der Akkus. Das Fahrzeug wird dem Mieter gereinigt und mit voll aufgeladen Akkus übergeben. Es ist vom Mieter im gleichen Zustand wieder zurückzugeben. Ansonsten erfolgt die Berechnung von zusätzlich 2 Mietstunden.

III.3.2 Der Mieter darf nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen, es ist ihm nur erlaubt, auf Privatgelände mit Zustimmung des Eigentümers zu fahren, siehe Teil I Ziffer 9.

III.3.3 Fahrzeugführungsberechtigt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, ist nur der Mieter und aufgeführte Personen und deren Familienangehörige, soweit diese die Mindestanforderung erfüllen. Bei Überlassung des Fahrzeugs an Dritte haftet der Mieter in jedem Fall für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags durch diese und für das Verhalten des/der Dritten wie für eigenes Handeln.

III.3.4 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, die art-real GmbH unverzüglich über den Schaden zu informieren. Es ist ein Protokoll mit den Namen und Telefonnummern der Beteiligten sowie des Schadenhergangs zu erstellen. Ist es zu Personenschäden gekommen, so ist die Polizei zu informieren. Die Unfallaufnahme der Polizei, bzw. die Ablehnungsbestätigung der Unfallaufnahme durch die Polizei ist vorzulegen.

III.3.5 Das Fahren des Mietgegenstandes unter Alkoholeinfluss oder sonstiger Drogen ist nicht genehmigt.

III.4 Haftung des Mieters

III.4.1 Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die während der Mietzeit an dem angemieteten Fahrzeug und seiner Ausrüstung entstehen. Bei Schäden haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere für

a) die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch Sachverständigengutachten bestimmt werden kann

b) bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zzgl. MwSt zu erstatten

c) Bergungs- und Rückführungskosten

d) Gutachterkosten

e) Wertminderung (technisch & merkantil)

f) den Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer der Reparatur, bei Totalschaden für die angemessene Wiederbeschaffungsdauer

g) sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung

h) etwaige Rückstufungsschäden bei Versicherungen durch den Vermieter

III.4.2 Es besteht grundsätzlich keine Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung für die angemieteten Fahrzeuge durch den Vermieter. Es ist vom Mieter zu prüfen, ob und in welchem Umfang das Mietfahrzeug durch die private Haftpflichtversicherung des Mieters oder die Betriebshaftpflichtversicherung bei Firmen die Haftung übernimmt. Es gilt das Fahren auf eigenes Risiko, der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung.

III.5 Pflichten des Vermieters

III.5.1 Wird vor oder während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters eine Reparatur notwendig, so versucht der Vermieter, ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Kann das Ersatzfahrzeug nicht gestellt werden und/oder ist die Reparatur nicht möglich, so ist der Vermieter verpflichtet, auf den Mietzins für die Ausfallzeit zu verzichten. Ein zusätzlicher Schadenersatzanspruch des Mieters für die Ausfallzeit des Fahrzeugs ist nicht zulässig.

III.5.2 Der Vermieter haftet für einen Schaden des Mieters ausschließlich gemäß I.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

III.5.3 Der Vermieter haftet nicht für Wertsachen und/oder Gegenstände, die bei Rückgabe des Fahrzeugs zurückgelassen werden.

III.6 Fahrzeugrückgabe

III.6.1 Das Fahrzeug ist zu dem im Mietvertrag vorgesehenen Datum dem Vermieter zurückzugeben, wenn nicht der Rückgabetermin mindestens 24 Stunden vor dessen Ablauf telefonisch oder schriftlich verlängert wurde.

III.6.2 Der Vermieter kann den Mietvertrag vorzeitig bzw. fristlos kündigen, falls aus berechtigtem Interesse die Fortsetzung unzumutbar wird; insbesondere bei bekannt werden von falschen Angaben zur Person, zweifelhafter Bonität, schwerwiegender Unzuverlässigkeit und Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen. Daneben bleiben Schadenersatzansprüche des Vermieters unberührt.

 

  
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